Inhaltsverzeichnis
- Warum die Investitionssumme bezahlbar wird
- Der BEG-Zuschuss: bis zu 80 Prozent vom Staat
- KfW 358/359: günstig auf dem Papier, selten gewährt
- Die realistische Alternative: zinsgünstiger Bankkredit
- Beispielrechnung im typischen Altbau
- Die richtige Reihenfolge in fünf Schritten
- Häufige Fehler bei der Finanzierung
- Fazit
- Häufige Fragen
Das Wichtigste in Kürze
- BEG-Zuschuss (KfW 458): für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % bzw. maximal 22.400 € für die erste Wohneinheit. Deckt den größten Teil der Investition.
- Eigenanteil bleibt: Der Rest nach dem Zuschuss muss finanziert werden.
- KfW-Ergänzungskredit 358/359: klingt günstig, wird aber in der Praxis kaum gewährt, bauen Sie nicht darauf.
- Realistische Alternative: zinsgünstiger Bankkredit (z. B. ING), günstig wegen der besseren Energieklasse durch die Wärmepumpe. Energieausweis stellt EffiNova aus.
- Reihenfolge zählt: Energieberater/Heizlast → Beauftragung mit aufschiebender Bedingung → BzA → Antrag → Ausführung.
Stand der Angaben (12. Juli 2026): Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, und die reformierten KfW-Förderbedingungen gelten laut BMWE und KfW für neue Anträge ab dem 21. Juli 2026. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verkündet und die geänderte Förderrichtlinie noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle Zahlen geben den aktuellen Stand des Wissens wieder, ohne Gewähr. Die Förderung steht außerdem unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Welche Konditionen für Ihr Vorhaben konkret gelten, prüfen wir gern tagesaktuell für Sie.
Wärmepumpe im Altbau finanzieren: Warum die Investitionssumme bezahlbar wird
Der Blick auf die Kosten für eine Wärmepumpe im Altbau bremst viele Eigentümer bereits, bevor sie überhaupt ein Angebot einholen. Rund 27.000 bis 40.000 Euro für Gerät, Einbau und altbautypische Zusatzarbeiten wie einen Heizkörpertausch oder den hydraulischen Abgleich klingen nach einer Hürde, die kaum zu stemmen ist. Wichtig dabei: Diese Summe gilt für die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Multisplit), die wir im Altbau oft empfehlen, liegt fürs ganze Einfamilienhaus bei etwa 10.000 bis 20.000 Euro, zuzüglich einer separaten Warmwasserlösung für rund 2.500 bis 5.000 Euro, und wird über KfW 458 zu denselben Sätzen gefördert. Genau an der Kostenfrage steigen die meisten Interessenten gedanklich aus, dabei beginnt hier die eigentlich gute Nachricht.
Denn die genannte Summe ist nicht der Betrag, den Sie tatsächlich aus eigener Tasche tragen. Den größten Teil übernimmt der Staat über den BEG-Zuschuss der KfW: 30 Prozent Grundförderung erhält jeder, Selbstnutzer mit Bonus-Anspruch kommen für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen auf 46 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Was nach Abzug des Zuschusses bleibt, ist der Eigenanteil, und dieser lässt sich über einen zinsgünstigen Kredit auf eine planbare Monatsrate verteilen. In der Summe sinkt die Belastung in vielen Fällen unter das Niveau der bisherigen Gasrechnung.
Ein wichtiger Hinweis vorweg, weil im Netz oft das Gegenteil steht: Der vielzitierte KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 klingt auf dem Papier ideal, wird in der Praxis aber kaum gewährt. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf. Der realistische Weg ist ein normaler, zinsgünstiger Bankkredit, der besonders günstig ausfällt, weil die Wärmepumpe die Energieklasse Ihres Gebäudes deutlich verbessert. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie der Zuschuss funktioniert, warum der KfW-Kredit selten klappt, welcher Finanzierungsweg wirklich trägt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, damit der Zuschuss nicht verloren geht.
Gut zu wissen: Der wichtigste Grundsatz der gesamten Förderung lautet: erst beantragen, dann verbindlich beauftragen. Ein Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung kostet den kompletten Zuschuss. Den Heizungsbauer beauftragen Sie deshalb mit einer aufschiebenden Bedingung, die erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Der BEG-Zuschuss: bis zu 80 Prozent vom Staat
Der erste und finanziell wichtigste Baustein ist der Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Für den Heizungstausch im selbstgenutzten Wohngebäude läuft dieser Zuschuss über das KfW-Programm 458. Er muss nicht zurückgezahlt werden und deckt einen Großteil der förderfähigen Ausgaben ab, die je Wohneinheit gestaffelt gedeckelt sind: Für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 sind es 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (dieser Deckel sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise um je 750 Euro pro Halbjahr), je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
Die Förderhöhe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die rechnerisch mehr ergeben können, in der Summe aber je nach Einkommen bei 70 oder 80 Prozent gedeckelt sind:
- Grundförderung (30 Prozent): Erhält jeder Eigentümer, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut.
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent): Für Selbstnutzer, die eine funktionstüchtige alte Heizung ersetzen: Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen zählen ohne Altersgrenze, Gas- und Biomasse-Zentralheizungen erst ab einem Alter von 20 Jahren. Die 16 Prozent gelten für Anträge bis zum 31. Januar 2027, danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent): Für selbstnutzende Haushalte, gestaffelt nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
- Familienzuschlag (neu): Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro, viele Familien rutschen dadurch in eine höhere Bonusstufe.
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent (etwa für Erd-, Wasser- oder Abwasserwärmepumpen sowie Geräte mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290)) ist mit der Reform entfallen. Solche Geräte bleiben technisch sinnvoll, bringen aber keinen zusätzlichen Fördersatz mehr. In der Spitze ergibt sich ein Zuschuss von 80 Prozent auf 28.000 Euro, also bis zu 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie verbindlich beauftragen. Zuerst prüft ein zugelassener Energieberater Ihr Angebot und erstellt die nötigen Unterlagen, dann stellen Sie den Antrag im KfW-Portal, und erst nach der Zusage darf die Ausführung beginnen. Die genaue Reihenfolge erläutern wir weiter unten Schritt für Schritt.
Gut zu wissen: Die Boni lassen sich kombinieren, die Gesamtförderung ist aber gedeckelt, bei 80 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 Euro beträgt (mit minderjährigem Kind höchstens 40.000 Euro, weil der Familienzuschlag 10.000 Euro abzieht), sonst bei 70 Prozent. Der maximale Zuschuss von 22.400 Euro bezieht sich auf die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der förderfähige Deckel gestaffelt je weiterer Wohneinheit, nicht einfach durch Multiplikation. Der Emissionsminderungszuschlag ist mit der Reform ebenfalls entfallen.
KfW-Ergänzungskredit 358/359: günstig auf dem Papier, selten gewährt
An dieser Stelle weichen wir bewusst von dem ab, was viele Ratgeber schreiben. Auf dem Papier gibt es für den Eigenanteil den KfW-Ergänzungskredit: das Programm 358 für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro zu vergünstigten Zinsen, und das Programm 359 ohne Einkommensgrenze zu marktüblichen Zinsen. Beide setzen eine Zuschusszusage der KfW voraus, bieten bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit und werden nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank beantragt.
Das klingt verlockend, hat aber einen Haken, den Sie kennen sollten: In der Praxis wird dieser Ergänzungskredit nur selten tatsächlich gewährt. Der Grund liegt im System. Banken verdienen an einem durchgereichten KfW-Förderkredit kaum etwas, weil die Marge gering und der Bearbeitungsaufwand hoch ist. Entsprechend selten bieten Berater den Kredit von sich aus an oder vermitteln ihn aktiv. Viele Eigentümer berichten, dass ihre Hausbank abwinkt oder auf ein eigenes, teureres Produkt verweist.
Was heißt das für Sie? Sie können den Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank durchaus anfragen, das kostet nichts. Bauen Sie Ihre Finanzierung aber nicht darauf auf, denn die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt, ist gering. Planen Sie von Anfang an mit einer realistischen Alternative, dann erleben Sie keine böse Überraschung, wenn der KfW-Kredit ausbleibt.
Die realistische Alternative: zinsgünstiger Kredit über die bessere Energieklasse
Der Weg, der in der Praxis verlässlich trägt, ist ein normaler Bankkredit, genauer gesagt ein grüner Sanierungs- oder Modernisierungskredit. Solche Kredite sind nicht irgendein teurer Konsumkredit, sondern eine eigene, deutlich zinsgünstigere Kategorie. Anbieter wie die ING vergeben sie zu besonders günstigen Konditionen, und der Grund dafür spielt Ihnen als Wärmepumpen-Besitzer direkt in die Hände.
Der Kern ist die Energieklasse. Banken honorieren energetische Sanierungen mit niedrigeren Zinsen, weil ein effizientes Gebäude ein geringeres Risiko darstellt und besser im Wert bleibt. Maßgeblich ist dafür der Energieausweis, der ein Gebäude unter anderem über den Primärenergiebedarf bewertet. In diesen Wert fließt der Energieträger ein. Eine Wärmepumpe nutzt überwiegend kostenlose Umweltwärme und erreicht damit einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf als eine Gas- oder Ölheizung. Der Wechsel von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe hebt das Gebäude im Energieausweis daher in aller Regel in eine bessere Effizienzklasse.
Genau diese bessere Klasse schaltet die günstigen Kreditkonditionen frei. Den dafür nötigen Energieausweis stellen wir bei EffiNova aus, sodass Sie den Effizienzgewinn schwarz auf weiß belegen können. Weil der Umstieg auf die Wärmepumpe die Energieklasse verlässlich verbessert, lässt sich der Eigenanteil so zu Zinsen finanzieren, die spürbar unter denen eines gewöhnlichen Ratenkredits liegen. Wie der Energieausweis die Klasse genau bestimmt und warum die Wärmepumpe ihn nach oben zieht, erklären wir im Beitrag Wärmepumpe im Altbau: Lohnt sich der Umstieg?.
Diese Variante hat zwei praktische Vorteile gegenüber dem KfW-Ergänzungskredit. Sie ist tatsächlich verfügbar, statt nur auf dem Papier zu existieren, und sie ist nicht an die schwer erfüllbaren Bedingungen einer durchreichenden Hausbank geknüpft. Sie kombinieren sie ganz normal mit dem BEG-Zuschuss: Der Zuschuss deckt den Großteil der Kosten, der grüne Kredit finanziert den verbleibenden Eigenanteil zu attraktiven Zinsen.
Beispielrechnung: So sieht die Finanzierung im typischen Altbau aus
Wie sich Zuschuss und Finanzierung konkret auswirken, zeigt ein realistisches Beispiel. Wir nehmen ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Baujahr 1975, das bisher mit einer über 20 Jahre alten Gasheizung beheizt wird. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 50.000 Euro und es lebt kein minderjähriges Kind im Haushalt, der gestaffelte Einkommensbonus entfällt damit; der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent greift dagegen, weil die alte Gasheizung ersetzt wird. Der Antrag wird nach dem 21. Juli 2026 gestellt, es gelten also die reformierten Konditionen. Ein Effizienzbonus für das Kältemittel R290 existiert seit der Reform nicht mehr.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investition gesamt (Gerät, Einbau, Heizkörper, hydraulischer Abgleich) | 35.000 € |
| Förderfähige Kosten (gedeckelt, 1. Wohneinheit) | 28.000 € |
| BEG-Zuschuss (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeit = 46 %) | 12.880 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 22.120 € |
| Finanzierung über günstigen Bankkredit (15 Jahre) | ca. 155–175 €/Monat |
Die monatliche Rate von rund 155 bis 175 Euro je nach Zinssatz wirkt zunächst spürbar. Entscheidend ist aber der Vergleich mit dem, was wegfällt: Die bisherige Gasrechnung entfällt, und die ersparten Brennstoffkosten tragen die Kreditrate in der Praxis zu großen Teilen mit. Aus der scheinbar unbezahlbaren Investition wird so eine planbare monatliche Belastung. Kommt zusätzlich der gestaffelte Einkommensbonus zum Tragen, 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro, wobei Haushalte mit minderjährigem Kind 10.000 Euro vom anzusetzenden Einkommen abziehen dürfen. Sinkt der Eigenanteil deutlich und die Rate fällt entsprechend niedriger aus. Im besten Fall greift der maximale Fördersatz von 80 Prozent: Der Zuschuss beträgt dann 22.400 Euro und der Eigenanteil in diesem Beispiel nur noch 12.600 Euro.
Die günstigere System-Alternative im selben Haus: Deutlich kleiner wird die Finanzierungslücke mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Multisplit), die über KfW 458 zu denselben Sätzen gefördert wird, sofern das Gerät in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen steht und als Heizung dient. Im Vergleichsbeispiel kostet die Anlage 16.000 Euro; 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 46 Prozent, also 7.360 Euro Zuschuss und 8.640 Euro Eigenanteil. Mit einer separaten Warmwasserlösung, etwa einer Brauchwasser-Wärmepumpe für rund 3.500 Euro (Förderfähigkeit prüfen wir im Einzelfall), liegt der Gesamteigenanteil bei etwa 12.100 Euro statt 22.120 Euro. Der Kredit fällt entsprechend kleiner aus, oder entfällt je nach Rücklagen ganz. Alle Werte sind Orientierungen fürs Einfamilienhaus.
Rechnen Sie das Beispiel auf Ihre Situation um, indem Sie zuerst Ihre förderfähigen Kosten auf den passenden Deckel begrenzen und davon die Summe Ihrer Boni abziehen. Den verbleibenden Eigenanteil teilen Sie durch die gewünschte Laufzeit, um eine grobe Monatsrate zu erhalten. Vergessen Sie dabei nicht, die eingesparten Brennstoffkosten gegenzurechnen. Erst dieser Vergleich zeigt die tatsächliche monatliche Mehrbelastung, die in vielen Altbauten überraschend gering ausfällt.
Unser Tipp: Wie Sie Kosten und Förderung für Ihr Gebäude realistisch einschätzen, lesen Sie in unserem Beitrag Kosten und Förderung der Wärmepumpe berechnen.
Die Förderung sinkt, wie Sie die Lücke schließen
Viele Eigentümer treibt derzeit die Sorge um, ob die Wärmepumpe mit sinkender Förderung überhaupt noch bezahlbar bleibt. Die ehrliche Antwort: Die Förderung sinkt tatsächlich, aber planbar und in klaren Stufen. Für das Standardbeispiel ohne Einkommensbonus (30 Prozent Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus) entwickelt sich der Eigenanteil beim 35.000-Euro-Projekt so:
| Antragstellung | Fördersatz (Standard) | Förderfähige Kosten (1. WE) | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 46 % (30 + 16) | 28.000 € | 12.880 € | 22.120 € |
| ab 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € | 23.555 € |
| ab 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € | 24.930 € |
Konkret heißt das: Wer den Antrag erst ab Februar 2027 stellt, trägt im Standardbeispiel 1.435 Euro mehr selbst, ab August 2027 sind es 2.810 Euro mehr als heute. Einkommens- und Familienboni kommen unverändert zusätzlich in Betracht und können den Eigenanteil deutlich drücken, wer Anspruch darauf hat, spürt die Degression entsprechend weniger. Ein zweiter Hebel ist die Systemwahl: Mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe liegt der Eigenanteil im Vergleichsbeispiel bei rund 8.600 Euro, beziehungsweise etwa 12.100 Euro inklusive separater Warmwasserlösung, statt 22.120 Euro; die zu finanzierende Lücke schrumpft entsprechend oder entfällt ganz.
Für die wachsende Lücke ist auf dem Papier der KfW-Ergänzungskredit 358 gedacht: zinsverbilligt für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro, mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Fragen Sie ihn bei Ihrer Hausbank ruhig an, bauen Sie Ihre Planung aber, wie oben beschrieben, nicht allein darauf, da er in der Praxis selten gewährt wird. Und so ehrlich muss man sein: Ein früher Antrag senkt den Eigenanteil spürbar, ersetzt aber keine solide Finanzierungsplanung. Wer Heizlast, Angebot und Kreditrahmen sauber durchgerechnet hat, profitiert von der höheren Förderung; wer nur wegen des Stichtags überstürzt beauftragt, riskiert teurere Fehler als die Degression kostet.
Finanzierungs- und Förder-Check: Eigenanteil + Rate für Ihr Vorhaben
EffiNova rechnet mit den ab dem 21. Juli 2026 geltenden Fördersätzen, ordnet Ihren Eigenanteil ein und stellt den Energieausweis aus, mit dem Sie günstige Kreditkonditionen freischalten.
Kostenlose Erstberatung sichernDie richtige Reihenfolge in fünf Schritten
Bei der Förderung entscheidet die Reihenfolge über Erfolg oder Misserfolg. Ein Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung gilt als förderschädlich und kostet den gesamten Zuschuss. Damit das nicht passiert, halten Sie genau diese fünf Schritte ein:
- Energieberater prüft das Angebot und erstellt die raumweise Heizlast. So ist sichergestellt, dass die Wärmepumpe richtig dimensioniert und das Angebot förderfähig ist.
- Beauftragung des Heizungsbauers mit aufschiebender Bedingung, nachdem der Energieberater das Angebot freigegeben hat. Die aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird, sodass kein förderschädlicher verbindlicher Auftrag entsteht.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Energieberater. Sie ist die Voraussetzung für die Antragstellung.
- Antragstellung durch den Kunden im KfW-Portal. Mit der BzA reichen Sie den Antrag ein und warten die Zusage ab.
- Ausführung und Einbau. Erst nach der Zusage startet der Heizungsbauer die Arbeiten.
Diesen Ablauf begleiten wir bei EffiNova von der Heizlastberechnung bis zur Antragstellung, damit keine Frist und kein formaler Schritt übersehen wird. Wie der Förderantrag im Detail abläuft, vertiefen wir im Beitrag Wärmepumpen-Förderung im Altbau richtig beantragen.
Häufige Fehler bei der Finanzierung und wie Sie sie vermeiden
Die Förderung ist großzügig, aber unverzeihlich, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Diese Fehler tauchen in der Praxis besonders oft auf und kosten im schlimmsten Fall den kompletten Zuschuss oder unnötig viel Geld.
- Den Heizungsbauer vor dem Antrag verbindlich beauftragen. Das ist der teuerste Fehler überhaupt. Ein Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung führt zur Ablehnung des gesamten Zuschusses. Deshalb wird mit aufschiebender Bedingung beauftragt.
- Die Finanzierung auf den KfW-Ergänzungskredit aufbauen. Der Kredit 358/359 wird in der Praxis selten gewährt. Wer fest mit ihm plant und ihn dann nicht bekommt, steht ohne Finanzierung da. Planen Sie von vornherein mit einem grünen Bankkredit.
- Den Energieausweis ungenutzt lassen. Ohne aktuellen Energieausweis können Sie die bessere Effizienzklasse, die die Wärmepumpe bringt, nicht belegen und verschenken die günstigen Konditionen grüner Sanierungskredite.
- Die Förderhöchstgrenze falsch verstehen. Der Fördersatz von bis zu 80 Prozent bezieht sich auf die gestaffelten förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit, nicht auf die gesamte Investitionssumme. Wer 40.000 Euro investiert, erhält den Zuschuss bei der ersten Wohneinheit nur auf 28.000 Euro.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus zu spät nutzen. Die 16 Prozent gelten für Förderanträge bis zum 31. Januar 2027, danach sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab Februar 2027 schrittweise. Wer den Tausch zu lange aufschiebt, verschenkt einen erheblichen Teil der Förderung.
Ein zugelassener Energieberater begleitet die Antragstellung und sorgt dafür, dass die Reihenfolge stimmt und keine Frist übersehen wird. Die Bestätigung zum Antrag ist beim Heizungstausch ohnehin Pflicht, und die Kosten für Fachplanung und Begleitung gehören zu den förderfähigen Kosten. Ob sich der Umstieg für Ihr konkretes Gebäude grundsätzlich lohnt, können Sie vorab im Eignungs-Selbstcheck für die Wärmepumpe im Altbau einschätzen.
Fazit: Zuschuss plus günstiger Kredit machen den Heizungstausch bezahlbar
Die Finanzierung einer Wärmepumpe im Altbau ist kein Hexenwerk, wenn Sie die Instrumente realistisch einordnen. Der BEG-Zuschuss deckt für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten und damit den größten Teil der Investition ab. Den verbleibenden Eigenanteil finanzieren Sie nicht über den oft beschworenen KfW-Ergänzungskredit, der in der Praxis selten zustande kommt, sondern über einen zinsgünstigen grünen Bankkredit.
Der entscheidende Hebel dabei ist die Energieklasse: Weil die Wärmepumpe den Primärenergiebedarf senkt und das Gebäude im Energieausweis in eine bessere Klasse hebt, schalten Sie besonders günstige Kreditkonditionen frei. Den passenden Energieausweis stellen wir bei EffiNova aus. So entsteht aus einer scheinbar unbezahlbaren Investition eine planbare Monatsrate, die die ersparte Gasrechnung zu großen Teilen mitträgt.
Ebenso wichtig ist das Timing: erst der Energieberater mit der Heizlast, dann die Beauftragung mit aufschiebender Bedingung, dann die BzA, dann der Antrag, und ganz zuletzt die Ausführung. Wer diese Reihenfolge einhält und den Klimageschwindigkeitsbonus mitnimmt, bevor er ab Februar 2027 schrittweise sinkt, holt das Maximum aus der Förderung heraus. Wir bei EffiNova prüfen für Ihr Gebäude, welche Boni Sie erhalten, wie hoch Ihr Eigenanteil tatsächlich ausfällt und wie Sie ihn am günstigsten finanzieren.
Häufige Fragen zur Finanzierung einer Wärmepumpe im Altbau
Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe im Altbau?
Der BEG-Zuschuss über das KfW-Programm 458 deckt für Förderanträge ab dem 21. Juli 2026 je nach Einkommen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Diese sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro gedeckelt, wobei dieser Deckel ab dem 1. Februar 2027 schrittweise sinkt; der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Die Förderung setzt sich zusammen aus 30 Prozent Grundförderung für alle Antragsteller, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, der ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkt, und einem gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen vom anzusetzenden Einkommen einmalig 10.000 Euro abziehen. Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent, etwa für Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290, ist entfallen. Rechnerisch ergäben die Bausteine mehr, die Förderung ist jedoch bei 80 Prozent gedeckelt.
Bekomme ich für eine Wärmepumpe sicher den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359?
Auf dem Papier gibt es den KfW-Ergänzungskredit 358 für selbstnutzende Eigentümer und 359 ohne Einkommensgrenze, beide bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. In der Praxis wird dieser Kredit jedoch nur selten gewährt, weil Banken kaum daran verdienen und ihn deshalb selten aktiv anbieten oder vermitteln. Sie können den Kredit bei Ihrer Hausbank anfragen, sollten Ihre Finanzierung aber nicht darauf aufbauen. Planen Sie stattdessen von Anfang an mit einem normalen, zinsgünstigen Bankkredit.
Wie finanziere ich den Eigenanteil der Wärmepumpe realistisch?
Der realistische Weg ist ein normaler, zinsgünstiger Bankkredit, insbesondere ein grüner Sanierungskredit, wie ihn beispielsweise die ING anbietet. Solche Kredite sind besonders zinsgünstig, weil die Wärmepumpe die Energieklasse im Energieausweis deutlich verbessert. Der Wechsel von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe senkt den Primärenergiebedarf und hebt das Gebäude in aller Regel in eine bessere Effizienzklasse. EffiNova stellt den dafür nötigen Energieausweis aus, sodass die günstigen Kreditkonditionen freigeschaltet werden.
Verbessert eine Wärmepumpe die Energieklasse im Energieausweis?
Ja, in aller Regel. Der Energieausweis bewertet ein Gebäude unter anderem über den Primärenergiebedarf, in den der Energieträger einfließt. Eine Wärmepumpe nutzt überwiegend Umweltwärme und erreicht damit einen deutlich niedrigeren Primärenergiebedarf als eine Gas- oder Ölheizung. Beim Heizungstausch auf eine Wärmepumpe verbessert sich die Effizienzklasse daher in den allermeisten Fällen. Diese bessere Klasse ist es, die zinsgünstige grüne Sanierungskredite freischaltet.
In welcher Reihenfolge muss ich bei der Förderung vorgehen?
Zuerst prüft der Energieberater das Angebot auf Förderfähigkeit und erstellt die raumweise Heizlastberechnung, die absichert, dass die Leistung der Wärmepumpe optimal angesetzt ist, beides übernehmen wir bei EffiNova. Dann beauftragen Sie den Heizungsbauer mit einer aufschiebenden Bedingung, nachdem der Energieberater das Angebot freigegeben hat. Anschließend erstellt der Energieberater die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Damit stellen Sie als Kunde den Antrag im KfW-Portal. Erst nach der Zusage erfolgt die Ausführung und der Einbau. Wer diese Reihenfolge vertauscht und vor dem Antrag verbindlich beauftragt, verliert den Zuschuss.
Was passiert, wenn ich den Handwerker vor dem Antrag verbindlich beauftrage?
Dann verlieren Sie den gesamten BEG-Zuschuss. Ein Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung gilt als förderschädlich. Deshalb wird der Vertrag mit dem Heizungsbauer mit einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, die erst mit der Förderzusage wirksam wird. So ist das Angebot gesichert, ohne dass ein förderschädlicher verbindlicher Auftrag entsteht. Die Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater und die anschließende Antragstellung im KfW-Portal müssen vor der Ausführung liegen.
Kann ich mir eine Wärmepumpe trotz sinkender Förderung leisten?
In den meisten Fällen ja. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt für alle Antragsteller bestehen; ab Februar 2027 sinken nur der Klimageschwindigkeitsbonus und der Deckel der förderfähigen Kosten schrittweise. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen kommen der Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent und der Familienzuschlag hinzu. Für den Eigenanteil gibt es die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, den 358 zinsverbilligt bei einem Einkommen bis 90.000 Euro; in der Praxis trägt aber häufiger ein zinsgünstiger grüner Bankkredit. Im Standardbeispiel mit 35.000 Euro Projektkosten (Luft-Wasser) liegt der Eigenanteil bei Antragstellung bis Januar 2027 bei 22.120 Euro und steigt durch die Degression bis August 2027 auf 24.930 Euro. Wer stattdessen eine Luft-Luft-Wärmepumpe wählt, die zu denselben Sätzen gefördert wird, kommt im Vergleichsbeispiel auf rund 8.640 Euro Eigenanteil, etwa 12.100 Euro inklusive separater Warmwasserlösung, und braucht oft gar keinen Kredit. Auf eine Monatsrate verteilt und gegen die ersparte Gasrechnung gerechnet bleibt der Heizungstausch damit in allen Fällen finanzierbar.